Service
Fernwartungsbedingungen
Mit der Ausführung der Pragmatis-Fernwartungssoftware und der Eingabe des Freischaltcodes stimmen Sie einer Fernwartungssitzung zwischen der Pragmatis GmbH und dem Auftraggeber zu.
§ 1 Gegenstand der Fernwartung
Die Fernwartung umfasst ausschließlich von Pragmatis betreute Anwendungen oder Datenbanken.
§ 2 Pflichten von Pragmatis
Fernwartungsarbeiten werden nur auf Weisung des Auftraggebers durch hierzu autorisierte Mitarbeiter durchgeführt. Datenzugriffe und der Kreis einsehender Mitarbeiter werden auf das erforderliche Maß begrenzt. Die eingesetzten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet und belehrt.
§ 3 Zweckbindung
Personenbezogene oder geschäftliche Daten, die Pragmatis im Rahmen der Fernwartung bekannt werden, dürfen ausschließlich für Zwecke der Fernwartung verwendet werden.
§ 4 Sicherheitsmaßnahmen
Eine Fernwartung ist nur nach aktiver Freischaltung durch den Auftraggeber möglich. Sie kann am Kontrollbildschirm verfolgt und jederzeit abgebrochen werden. Dateiübertragungen erfolgen nur, wenn sie für die Fernwartung erforderlich sind. Nicht mehr erforderliche Daten sowie Test- und Hilfsprogramme werden gelöscht, sofern sie nicht für die Funktionsfähigkeit der gewarteten Anwendung notwendig sind.
§ 5 Durchführung
Die Fernwartung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung. Die individuelle Sitzungskennung wird dem autorisierten Mitarbeiter telefonisch mitgeteilt.
§ 6 Aufzeichnung
Fernwartungssitzungen können für Nachweis- und Dokumentationszwecke aufgezeichnet werden. Ein Widerspruch ist dem Berater unmittelbar vor Beginn der Fernwartung mitzuteilen.
§ 7 Sonstiges
Sollte eine einzelne Bestimmung gegen bestehendes Recht verstoßen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
