Pragmatis - Fernwartungsbedingungen

 

Mit der Ausführung der Pragmatis Fernwartungssoftware und der Eingabe des Freischaltcodes stimmen Sie folgen­der Vereinbarung zu:

Sie stimmen zu, dass die Pragmatis GmbH, Marktplatz 2, 85375 Neufahrn, nachfolgend kurz Pragmatis genannt, und die Organisation oder das Unternehmen, für welches Sie die Fernwartung initiie­ren, nachfolgend kurz Auftraggeber genannt, eine Fernwartungssitzung mit Hilfe der Pragmatis Fernwartungssoftware eröffnen.

§1 Gegenstand der Fernwartung
Die Fernwartung umfasst ausschließlich von Pragmatis betreute Anwendungen oder Datenbanken.

§2 Allgemeine Pflichten von Pragmatis

 

Pragmatis verpflichtet sich, Fernwartungsarbeiten nur auf Weisung des Auftraggebers von hierzu au­torisierten Mitarbeitern ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Pragmatis begrenzt die Datenzugrif­fe und den Kreis der Daten des Auftraggebers einsehenden Mitarbeiter auf das Erforderliche. Pragmatis lässt Fernwartungsarbeiten nur von solchen Personen durchführen, die auf das Datenge­heimnis verpflichtet und belehrt sind.

 

§3 Zweckbindung
Personenbezogene oder geschäftliche Daten, die Pragmatis im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden, darf Pragmatis nur für Zwecke der Fernwartung verwenden.

§4 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

 

Ohne eine aktive Freischaltung der Fernkontrolle seitens des Auftraggebers ist keine Fernwartung möglich. Die dazu verwendete Software ist so konfiguriert, dass eine aktive Freischaltung durch den Auftraggeber erforderlich ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Eine Datenübertragung (Filetransfer, Download) auf seine DV-Anlage nimmt Pragmatis nur vor, wenn sie unerlässlich notwendig ist. Diese Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen von anderen Daten getrennt und vor dem Zugriff anderer als mit der Fernwartung beauftragter Personen geschützt. Test- oder Hilfsprogramme werden beim Auftraggeber ausschließlich zu Fernwartungszwecken gespeichert und nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten gelöscht, es sei denn, sie sind für die Funktionsfähigkeit der gewarteten Anwendung erforderlich. In diesem Fall wird der Auftraggeber über die zusätzlich installierten Programme unterrichtet. Dies gilt auch, wenn an anderen Anwendun­gen oder am Betriebssystem Veränderungen vorgenommen wurden. Alle erhaltenen oder übertragenen Daten werden, sobald sie für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind, von Pragmatis unverzüglich gelöscht oder dem Auftraggeber zurückgegeben. Dies gilt auch für etwaige dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke.

 

§5 Durchführung

 

Die Fernwartung wird über das Internet mit einer verschlüsselten Verbindung durchgeführt. Pragmatis teilt dem Mitarbeiter telefonisch eine individuelle erzeugte Sitzungskennung mit. Sollte die Fernwartung über eine Wählverbindung erfolgen, so trägt der Auftraggeber die Leitungskosten (Dialback).

 

§6 Aufzeichnung

 

Wir weisen darauf hin, dass die Fernwartung für Nachweis- und Dokumentationszwecke aufgezeich­net werden kann. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies Ihrem Berater bitte un­mittelbar vor Beginn der Fernwartung mit.

 

§7 Sonstiges
Sollten einzelne Bedingungen gegen bestehendes Recht verstoßen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


Ich habe diese Bedingungen gelesen, akzeptiert und möchte die Fernwartungssoftware jetzt herunterladen. 

(Link zur TeamViewer Datenschutzerklärung)